Alle Hersteller und Händler, die verpackte Waren an Verbraucher in Deutschland verkaufen oder versenden, müssen sich an das Verpackungsgesetz (VerpackG) von Deutschland halten, das sich auf die Sammlung und das Recycling von Verpackungsmaterialien bezieht.
Im Rahmen des VerpackG wurde mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine nationale Behörde geschaffen, die das LUCID-Verpackungsregister betreibt, das Verpackungsgesetz umsetzt und wesentliche damit verbundene Aufgaben übernimmt, u. a. die Bereitstellung einer Plattform für die Deklaration. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Art der Verpackung für Hersteller von:
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Paketen, die der Systembeteiligung unterliegen: Einzelhandels-, Sammel- und Versandverpackungen.
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Paketen, die nicht der Systembeteiligung unterliegen: Transportverpackungen, wiederverwendbare Verpackungen und Einweg-Getränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen.
Die Grafik des LUCID-Verpackungsregisters hilft bei der Abgrenzung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Aktuelle Informationen finden Sie im FAQ-Bereich des LUCID-Verpackungsregisters.
Hinweis
Pakete, die nicht im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit verschickt werden, wie z. B. Geschenke oder Spenden, unterliegen nicht den Richtlinien des Verpackungsgesetzes.
Wenn Sie als Online-Händler Pakete nach Deutschland schicken, sind Sie für Folgende Dinge verantwortlich:
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Ausfüllen des LUCID-Verpackungsregisters, um Ihre Identifikationsnummer zu erhalten. ShipStation empfiehlt die Ernennung eines Bevollmächtigten, der bei der Registrierung im LUCID-Verpackungsregister in Ihrem Namen handelt, da dies Ihr Unternehmen von der Verantwortung entlastet.
Wenn Sie keinen Bevollmächtigten einsetzen möchten, werden Sie als Produzent registriert.
Liegt keine Registrierung vor, dürfen verpackte Waren nicht mehr nach Deutschland geliefert werden. Dieses Vertriebsverbot gilt auch für nachgeschaltete Händler. Hersteller, die sich nicht registrieren lassen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Wichtig
Nur Unternehmen, die außerhalb Deutschlands ansässig und tätig sind, können einen Bevollmächtigten einsetzen.
Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen müssen jemanden innerhalb ihrer eigenen Organisation ernennen.
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Information Ihrer Käufer über Möglichkeiten der Rückgabe und des Recyclings. Das Verpackungsgesetz verlangt von Verkäufern die Bereitstellung dieser Informationen für deutsche Käufer. Sie können dies in Ihren Lieferscheinen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Shops kommunizieren.
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Hinzufügen Ihrer LUCID-Identifikationsnummer zu Ihren Shops auf Etsy und eBay. Wenn Sie auf anderen Marktplätzen verkaufen, wenden Sie sich bitte an den dortigen Kundensupport, um weitere Informationen zu erhalten.
Nichts!
Ihre LUCID-Registrierungsnummer wird nicht auf Ihr Etikett gedruckt. Die Zentralstelle Verpackungsregister verfügt über interne Systeme, die ausgehende Pakete mit Ihrer LUCID-Identifikationsnummer abgleichen, ohne dass Sie diese beim Kauf Ihres Etiketts eingeben müssen.